Allgemeine Geschäftsbedingungen – Übersetzungsbüro Perfekt GmbH

1. Allgemeines

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Übersetzungsbüro Perfekt GmbH., mit Hauptsitz an der Zeppelinstraße 71-73, 81669 München, Deutschland (im Weiteren “Übersetzungsbüro”) und dem Kunden. Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass Übersetzungsbüro Perfekt dies im Einzelfall ausdrücklich anerkennt. Diesbezüglich ist Schriftform erforderlich.

2. Auftragserteilung

2.1 Übersetzungsbüro erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer Übersetzung.

2.2 Preise und Liefertermine können jederzeit widerrufen werden, falls das Übersetzungsbüro vor Erstellung des Angebots noch nicht den vollständig zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text einsehen konnte.

2.3 Mit Annahme des Angebotes kommt ein Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und Übersetzungsbüro zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande. Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Angebot in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form bestätigt und wenn die entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung vom Übersetzungsbüro Perfekt an den Kunden übersandt worden ist.

2.4 Für das Übersetzungsbüro kann jede natürliche oder juristische Person als Auftraggeber gelten, die ihm einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen Namen und Anschrift sie dem Übersetzungsbüro bei Auftragserteilung mitteilt.

2.5 Übersetzungsbüro Perfekt kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

2.6 Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern des Übersetzungsbüros sind erst nach schriftlicher Bestätigung des Übersetzungsbüros rechtsverbindlich.

2.7 Das Übersetzungsbüro ist bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Aufrichtigkeit des Auftraggebers befugt, vor Beginn oder Fortsetzung der Auftragsausführung vom Auftraggeber einen Vorschuss oder andere Sicherheiten zu verlangen.

3. Ausführung von Aufträgen, Geheimhaltung

3.1 Übersetzungsbüro Perfekt fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Bedingungen an. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert Übersetzungsbüro Perfekt eine Arbeitsübersetzung. Übersetzungsbüro Perfekt verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.

3.2 Übersetzungsbüro Perfekt ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zu Übersetzungsbüro Perfekt.

3.3 Übersetzungsbüro Perfekt liefert die fertige Übersetzung in der vereinbarten Form. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages, soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde.

3.4 Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Kunden.

3.5 Übersetzungsbüro Perfekt wird die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist.

3.6 Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. Übersetzungsbüro Perfekt verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.

3.7 Falls bei bestimmten Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, Übersetzungsbüro Perfekt diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

3.8 Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei Übersetzungsbüro Perfekt. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Kunden.

4. Lieferfristen

4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Lieferfristen vorläufig. Das Übersetzungsbüro unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, sollte es feststellen, dass es eine Lieferfrist nicht einhalten kann.

4.2 Kann das Übersetzungsbüro eine bestimmte schriftlich vereinbarte Lieferfrist aus anderen als sich seiner Kontrolle entziehenden Gründen nicht einhalten und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist das Übersetzungsbüro jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet und der Auftraggeber ist nicht entbunden von der Zahlung bereits teilweise geleisteter Übersetzungsarbeit.

4.3 Die Auslieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per Post, Telefax, Telex, Kurier, Modem und/oder Internet, usw. als ausgeführt.

4.4 Die Auslieferung von Daten per E-Mail gilt als zum Zeitpunkt der gemeldeten Versandbestätigung durch das Medium als erfolgt.

4.5 Der Auftraggeber unterstützt das Übersetzungsbüro bei der Auftragsausführung, indem er in vernünftigem Rahmen alle erforderlichen oder wünschenswerten Maßnahmen im Hinblick auf die rechtzeitige Auftragsausführung ergreift.

4.6 Der Auftraggeber bemüht sich nach besten Kräften, die Auslieferung des nach Maßgabe des Vertrags vom Übersetzungsbüro gefertigten Produkts zu erleichtern. Jede Annahmeverweigerung des Produkts des Übersetzungsbüros stellt eine Leistungsstörung seitens des Auftraggebers dar, und die Bestimmungen von Artikel 7.3 finden entsprechend Anwendung, auch wenn keine ausdrückliche Annahmeaufforderung erfolgte.

5. Änderung und Annullierung von Aufträgen

5.1 Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit und Artikel 5.3 findet Anwendung.

5.2 Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis zu fordern. Das Übersetzungsbüro stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.

5.3 Sollte das Übersetzungsbüro für die Auftragsausführung Zeit eingeplant haben, kann es dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit 50% des angegebenen Preises in Rechnung stellen.

6. Nutzungsrechte

6.1 Übersetzungsbüro Perfekt überträgt dem Kunden – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf. sonstigen Schutzrechte an der Übersetzung. Der Kunde darf diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne dies Übersetzungsbüro Perfekt vorher anzuzeigen, und ohne dass eine Zustimmung von Übersetzungsbüro Perfekt erforderlich ist.

6.2 Beim Erstellen von Übersetzungen können sogenannte Übersetzungsspeicher als Hilfsmittel verwendet werden. Das Übersetzungsbüro garantiert, dass beim Speichern in und bei der Verwendung aus den Übersetzungsspeichern keine vertraulichen Informationen aus dem Quelltext reproduziert werden. Sollten sich Rechte wie Nutzungsrechte oder Datenbankrechte aus der Verwendung der Übersetzungsspeicher ergeben, besitzt das Übersetzungsbüro diese, sofern nicht anders vereinbart.

7. Preise und Zahlung

7.1 Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.

Die in den Angeboten genannten Preise gegenüber dem Kunden sind Netto-Preise exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Übersetzungen werden grundsätzlich nach Wortzahl in der Ausgangssprache sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit und Fachbereich der Übersetzung berechnet, es sei denn, für einen Auftrag wird im voraus ein Pauschalhonorar vereinbart. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Wortpreis multipliziert mit der Wortzahl den Mindestsatz nicht übersteigt.

7.3 Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Übersetzungsbüro Perfekt stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung. Die Forderungen sind innerhalb von 30 Tagen zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Übersetzungsbüro Perfekt berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist Übersetzungsbüro Perfekt berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls Übersetzungsbüro Perfekt in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Übersetzungsbüro Perfekt berechtigt, diesen geltend zu machen. Das Übersetzungsbüro kann bei der Geltendmachung ein Inkassounternehmen beauftragen. Eventuelle zusätzliche Kosten hat der Auftragssteller zu tragen. Der Kunde ist berechtigt, Übersetzungsbüro Perfekt nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.4 Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, Lektoratsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

7.5 Das Honorar für die Übersetzung ist basiert auf einem beim Übersetzungsbüro geltenden Worttarif oder Stundensatz, sofern nicht anders vereinbart. Das Übersetzungsbüro kann zusätzlich zur regulären Bezahlung etwaige mit der Auftragsausführung verbundene Kosten in Rechnung stellen.

8. Abnahme und Gewährleistung

8.1 Der Kunde hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich gegenüber Übersetzungsbüro Perfekt zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.

8.2 Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

8.3 Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde.

8.4 Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Kunde Übersetzungsbüro Perfekt eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat Übersetzungsbüro Perfekt das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

8.5 Das Recht des Auftraggebers auf Reklamation verfällt, wenn er den Teil des Produkts, auf den sich die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er das Produkt anschließend an einen Dritten ausgeliefert hat oder nicht.

8.6 Sofern die Reklamation begründet ist, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die gelieferte Übersetzung innerhalb von angemessener Zeit zu verbessern oder anzupassen. Sofern das Übersetzungsbüro dem Wunsch nach Korrektur oder Anpassung aus redlichen Gründen nicht entsprechen kann, kann das Übersetzungsbüro nach eigenem Ermessen einen Rabatt auf den Preis geben.

8.7 Sollten das Übersetzungsbüro und der Auftraggeber nicht zu einer Übereinkunft kommen, kann der Fall bei einer Schlichtungsstelle vorgelegt werden, die auf Streitigkeiten über vergleichbare Dienstleistungen spezialisiert ist. Sollte der Auftraggeber dem zustimmen, ist die Entscheidung der Schlichtungsstelle für beide Parteien bindend.

9. Haftung

9.1 Das Übersetzungsbüro haftet ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines dem Übersetzungsbüro zuzuordnenden Fehlers ist. Das Übersetzungsbüro haftet unter keinen Umständen für andere Schäden wie Folgeschaden, Gewinnausfall oder Schaden auf Grund von Verzögerungen.

9.2 Die Haftung wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den Rechnungswert des betreffenden Auftrags beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf das Doppelte des Rechnungswertes exkl. MwSt. der schadenstiftenden Leistung beschränkt. Die Haftung des Übersetzungsbüros ist jedoch auf jeden Fall auf maximal 10.000 Euro beschränkt. Die Haftungsgrenze verringert sich auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen den verursachten Schaden versichert ist.

9.3 Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Texts entbindet das Übersetzungsbüro von jeglicher Haftung.

9.4 Die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines vom Übersetzungsbüro zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der vom Übersetzungsbüro gelieferten Übersetzung/bearbeiteten Version derselben die Gefahr von Körperverletzungen birgt, geht allein zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.

9.5 Das Übersetzungsbüro haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. Das Übersetzungsbüro haftet ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch (a) den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln, (b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder (c) durch etwaige Computerviren in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden.

9.6 Das Übersetzungsbüro Perfekt haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird.

9.7 Der Auftraggeber sichert dem Übersetzungsbüro Freistellung gegen alle Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung des Produkts ableiten und schließt damit jede Haftung des Übersetzungsbüros auf Grund dieses Absatzes aus.

9.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich auf ähnliche Weise, das Übersetzungsbüro gegen sämtliche Ansprüche Dritter auf Grund einer behaupteten Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags schadlos zu halten.

10. Auflösung

10.1 Das Übersetzungsbüro ist, ohne gegenüber dem Auftraggeber schadenersatzpflichtig zu sein, berechtigt, den Vertrag (insgesamt oder teilweise) zu kündigen oder seine Erfüllung aufzuschieben, falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt sowie bei Insolvenz, Moratorium oder Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers. Das Übersetzungsbüro ist in diesen Fällen ferner dazu berechtigt, den Auftraggeber zur unverzüglichen Zahlung aufzufordern.

10.2 Kann das Übersetzungsbüro seinen Verpflichtungen durch Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht nachkommen, ist es berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Solche Umstände beinhalten u.a. Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Leistungsunterbrechung von Internet-Providern oder andere Ereignisse höherer Gewalt.

10.3 Sollte das Übersetzungsbüro auf Grund höherer Gewalt gezwungen sein, die weitere Auftragsausführung einzustellen, ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeit und der damit verbundenen Kosten und Unkosten verpflichtet.

11. Rechte Dritter und Freistellung

11.1 Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung entgegenstehen. Übersetzungsbüro Perfekt ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.

11.2 Der Kunde stellt Übersetzungsbüro Perfekt und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

12. Werberecht

12.1 Übersetzungsbüro Perfekt ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden in Form ihres Logos als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Option.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Der Vertrag gilt als in der Bundesrepublik Deutschland ausgefertigt und unterliegt deutschem Recht.

13.2 Gerichtsstand für die Schlichtung von Streitigkeiten ist München, Deutschland.

14. Datenschutzbestimmungen

14.1 Allgemeines

a. Das Übersetzungsbüro arbeitet entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und speichert ausschließlich personenbezogene Daten, die notwendig für die Erbringung der geforderten Dienstleistung sind.

b. Bevor der Auftraggeber eine Übersetzung beauftragt verarbeitet das Übersetzungsbüro ausschließlich Daten, die zur Angebotserstellung notwendig sind.

c. Spätestens bei der Angebotsausgabe wird der Auftraggeber gebeten, den Übersetzungsauftrag einer der folgenden Kategorien zuzuordnen:

Kategorie 1: hohes Risiko

Art: Der Auftrag enthält personenbezogene Daten sensibelster Art, wie strafrechtliche oder medizinische Daten.
Gruppe: Einsicht ist begrenzt auf den eigentlichen Übersetzer und einer Kontaktperson innerhalb des Übersetzungsbüros.
Sicherung: Sehr begrenzte Einsichtsrechte – Speicherung findet anonymisiert bzw. pseudonymisiert statt; strikt begrenzter Aufbewahrungszeitraum – Verarbeitung ausschließlicher innerhalb des EWR.

Kategorie 2: mittleres Risiko

Art: Der Auftrag enthält personenbezogene Daten sensibler Art und die gesetzlich als besondere personenbezogene Daten eingestuft werden, mit Ausnahme von medizinischen Daten oder die Daten, die sich auf eine bekannte Person beziehen oder sich auf eine Person oder Streitigkeit beziehen, die öffentliches Ärgernis hervorrufen könnte.
Gruppe: Einsicht ist begrenzt auf eine Gruppe von max. fünf Personen, basierend auf der Kenntnisnotwendigkeit.
Sicherung: Begrenzte Einsichtsrechte – Speicherung muss nicht, kann jedoch, anonymisiert bzw. pseudonymisiert stattfinden; begrenzter Aufbewahrungszeitraum – Verarbeitung ausschließlicher innerhalb des EWR und Ländern mit einer Angemessenheitsentscheidung.

Kategorie 3: normales Risiko

Art: Der Auftrag enthält personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Wohnort.
Gruppe: Einsicht ist begrenzt auf eine Gruppe von Personen innerhalb des Übersetzungsbüro und den eigentlichen Übersetzer.
Sicherung: Intern unbegrenzte Einsichtsrechte – Speicherung findet ohne bestimmte Maßnahmen statt; eingeschränkt begrenzter Aufbewahrungszeitraum – Verarbeitung weltweit entsprechend der EU-DSGVO.

d. Die Kosten eines Übersetzungsauftrags sind mitunter abhängig von den Entscheidungen, die der Auftraggeber zuvor trifft wie

i. die Kategorie-Einteilung;

ii. die Entscheidung, Daten anonymisieren bzw. pseudonymisieren zu lassen;

iii. abweichende Aufbewahrungszeiträume;

iv. Rückgabe oder Vernichtung personenbezogener Daten.

e. Übersetzungsbüro Perfekt trägt Sorge dafür, dass ihre Mitarbeiter durch kontinuierliche Weiterbildung über die EU-DSGVO-konforme Arbeitsweise mit Daten informiert sind. Zusätzlich wahrt das Übersetzungsbüro die Geheimhaltung durch Mitarbeiter durch vertraglich geregelte Strafen.

f. Das Übersetzungsbüro trägt Sorge dafür, dass passende technische Maßnahmen zur Datenverarbeitung getroffen werden, um Daten adäquat zu sichern.

g. Das Übersetzungsbüro kontrolliert, ob dritte Parteien DSGVO-konform mit den weitergegebenen Daten umgehen.

h. Das Übersetzungsbüro teilt keine personenbezogene Daten mit ausländischen dritten Parteien, es sei denn, das Übersetzungsbüro ist dazu gesetzlich verpflichtet oder der Auftraggeber gibt seine Zustimmung, den Übersetzungsauftrag im Ausland ausführen zu lassen.

i. Auftraggeber können ihr Auskunftsrecht entsprechend der EU-DSGVO geltend machen. Das Übersetzungsbüro ist bemüht, jede Auskunftsanfrage innerhalb von vier Wochen abzuhandeln.

14.2 Datenleck

Sollten trotz aller Sorgfalt personenbezogenen Daten verloren gehen oder von Unbefugten eingesehen werden (Datenleck), informiert das Übersetzungsbüro den Auftraggeber hierüber schnellstmöglich.

Das Übersetzungsbüro wird sich in diesem Fall einsetzen, Schäden als Folgen des Datenleck zu begrenzen und soweit möglich rückgängig machen. Auf Anfrage des Auftraggebers wird das Übersetzungsbüro dem Auftraggeber bei Melden eines Datenleck bei einem Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie eventuell Betroffenen zur Seite stehen.

Ein Datenleck entbindet den Auftraggeber nicht von den vertraglichen Verpflichtungen mit dem Übersetzungsbüro, es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass von grober Schuld oder Fahrlässigkeit seitens des Übersetzungsbüros gesprochen werden kann.

14.3 Aufbewahrungszeitraum

Das Übersetzungsbüro bewahrt personenbezogene Daten nicht länger als für die zwischen beiden Parteien bestehende Vereinbarung zum Erfüllen eines Übersetzungsauftrags notwendig, es sei denn,

der Auftraggeber hat einem längeren Aufbewahrungszeitraum zustimmt.
das Übersetzungsbüro ist durch rechtliche Verpflichtungen daran gebunden, bestimmte personenbezogene Daten länger zu speichern.

Stand: Mai 2019

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